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Falsche Beratung zu Risiken bei Immobilienfonds

Offene Immobilienfonds können zeitweise die Rücknahme von Fondsanteilen aussetzen. Wenn die Bank im Verkaufsgespräch darauf nicht ausdrücklich hinweist, können Anleger sich auf Beratungsfehler berufen.

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Beispielsweise im Falle der DEGI, Hansa Immobilia, Mongan Stanley P2 Value oder AXA Immo Select ist es genauso gekommen: Die Kapitalanleger blieben auf ihren nicht mehr frei handelbaren Anteilen sitzen. Der Bundesgerichtshof sagt in seinem Urteil vom 29. April 2014, dass Anlageberater auf diese Möglichkeit vor Vertragsabschluss explizit hinweisen müssen, denn für die Anleger stellt solch ein Rücknahmestopp ein Liquiditätsrisiko dar.

Vor der Krise der Immobilienfonds wurden offene Immobilienfonds nicht selten mit dem Argument empfohlen, dass sie sicher und jederzeit verkäuflich seien. Dieses Beratungsargument stuften die Richter als Fehlberatung ein (Aktenzeichen XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

Wer so beraten wurde, hat ein Anrecht auf Schadensersatz.