Menu

Erneuter Prozesserfolg gegen Sparkasse Mittelthüringen

Landgericht Erfurt spricht einem von der Anwaltskanzlei Dr. Lubitz vertretenen Anleger Schadenersatz gegen die Sparkasse Mittelthüringen zu

Seitenanfang

17.01.2018 - Mit Urteil des Landgerichts Erfurt vom 25.11.2016 hat die Anwaltskanzlei Dr. Lubitz für einen Anleger erneut ein obsiegendes Urteil gegen die Sparkasse Mittelthüringen erstritten.

Die Sparkasse Mittelthüringen hatte dem Anleger eine Beteiligung an den Fondsgesellschaften "Merkur Gulf" mbH & Co. KG (Hannoversche Leasing Fonds 169) empfohlen. Die Sparkasse ist gegenüber dem Anleger zum Schadenersatz verpflichtet, weil diese nicht ordnungsgemäß über den Bezug von Rückvergütungen/Provisionen ("Kick-Back") aufgeklärt hat. Sie hat dem Anleger die gezahlten Anlagebeträge und das gezahlte Agio abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen als Schadenersatz zu ersetzen. Ferner hat die Sparkasse den Anleger von dem Risiko, die erhaltenen Ausschüttungen (etwa im Falle der Insolvenz) zurückzahlen zu müssen, freizustellen.

Die Sparkasse Mittelthüringen hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und diese im mündlichen Berufungstermin am 16.01.2018 zurückgenommen.

Damit ist das Urteil des Landgerichts Erfurt rechtskräftig.