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Prozesserfolg gegen Commerzbank AG

Anwaltskanzlei Dr. Lubitz erstreitet obsiegendes Urteil gegen die Commerzbank AG wegen Vermittlung einer Beteiligung an IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK GmbH & Co. KG.

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Mit Urteil vom 08.09.2016 hat die Anwaltskanzlei Dr. Lubitz für einen Anleger ein obsiegendes Urteil gegen die Commerzbank AG erstritten. Diese hatte dem Anleger eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK GmbH & Co. KG empfohlen. Die Bank ist gegenüber dem Anleger zum Schadenersatz verpflichtet, weil diese nicht ordnungsgemäß über den Bezug von Rückvergütungen/Provisionen ("Kick-Back") aufgeklärt hat. Sie hat dem Anleger den gezahlten Anlagebetrag und das gezahlte Agio abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen als Schadenersatz zu ersetzen. Ferner hat die Commerzbank AG den Anleger von dem Risiko, die erhaltenen Ausschüttungen (etwa im Falle der Insolvenz) zurückzahlen zu müssen freizustellen. Das Urteil ist rechtskräftig.